Umschreibung....Ihre Berliner Fahrschule STOLL
Fahrschule STOLL

Viktor Stoll
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Mit einem gültigen ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der EU) darf der Inhaber noch sechs Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland Kraftfahrzeuge im Umfang der Berechtigung führen.
Danach muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Für die Umschreibung habt Ihr dann drei Jahre Zeit.
Nach Ablauf der drei Jahre muss man einen deutschen Führerschein mit Theorieunterricht und Pflichtstunden neu machen, um in Deutschland fahren zu dürfen

 

Mehr Infos und Auskünfte bekommt Ihr in unserer Fahrschule.

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